Zugelassene Ausnahmetransporterbegleit Fahrzeuge ATB Beschriftungen.


Die Begleitung von Ausnahmetransporten hat der Kanton Zürich an speziell ausgebildete Ausnahmetransportbegleiter (sogenannte ATB) mit Polizeibewilligung ausgelagert. Die ATB-Bewilligungen erteilt die Kantonspolizei Zürich, welche von den anderen Kantonen auch anerkannt werden.

ATB aus einer Hand

Die AT-Begleitung ist ab bestimmten Ausmassen und Gewichten (Breite 3.80m, Höhe 4.8m oder Gesamtlänge von 35m) erforderlich und wird von den Strassenverkehrsämter für den Transport von überdimensioniertem Transportgut wie Lokomotiven etc. vorgeschrieben. In Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Nutzfahrzeugverband (ASTAG) und weiteren Partnern wird unter der Federführung der Kantonspolizei die Ausbildung zum privaten ATB mit Polizeibewilligung angeboten. Mit der Auslagerung wird das System für Transporteure effizienter (ein ATB aus einer Hand). Zur Transportbegleitung sind speziell ausgerüstete AT-Begleitfahrzeuge vorgeschrieben, welche neben gelben Drehlichtern auch mit einer LED-Wechseltextanzeigetafel ausgerüstet sind.


Das richtige Produkt.

Die Folierung der ATB-Fahrzeuge erfolgt ausschliesslich nach den Normen RA1, RA2 und RA3. Dazu verwenden wir nur professionelle Produkte wie; 3M Scotchlite 580-10 oder 3M Scotchlite 680-10, Oralite 5600 E und Avery Dennison V-4000-101. Das Rot an der Front und dem Heck kann aus Oralite VC612, 3M Scotchlite 4092, 3M Schochlite 4090 in Kombination mit hochtransparenter Folie, Avery Dennison V-8008, Oralite 5921 M sein.


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